Hevea Baby Matratze Latex 120x60x9cm Schutz MEDICA GRAU

€94

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  • Hersteller: Hevea
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  • Modell:  id10262
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Beschreibung

Antiallergische, gesunde Latexmatratze für Babys und Kinder.
Mittelharte H2 doppelseitige Kinderbettmatratze aus einem Latexschaumblock.
Hoher Gehalt an Naturlatex.
Bietet Flexibilität und angemessene Unterstützung für die Wirbelsäule des Kindes.

Latexplatte aus einheitlichem Lochblock 8 cm hoch, 1. Härtezone, Innenbezug aus Baumwolle. Latex mit einem Gehalt von min. 20 % natürliches Latexharz. Medizinprodukt Klasse I Gesteppte Außenhülle 100 g, abnehmbar.
Medica-Gewebe - Baumwolle 40% / PE 60% atmungsaktives Gewebe auf Basis natürlicher Baumwolle.

3-seitiges Reißverschlussband. Latex mit Euro-Latex-Zertifikat und PZH-Hygienezertifikat. Gestrick mit Kindersicherheitszertifikat.
Matratzengewicht 5 kg (120/60 cm) -6 kg (130/70, 140/70).
Höhe ca. 9 cm.
Latexmatratzen aus der Hevea-Kollektion haben das CE-Zeichen und den Status eines medizinischen Artikels.
Unter Laborbedingungen durchgeführte Analysen und verfügbare klinische Testergebnisse bestätigten die erhöhte Atmungsaktivität und Dampfdurchlässigkeit dieser Art von Matratzeneinlagen.
Dies ist besonders wichtig für Babys und Kinder, die zur Strafverfolgung neigen.
Hevea-Matratzen aus den oben genannten Kollektionen reduzieren das Risiko von normalem und rotem Hitzepickel.

ANWENDUNG: Babybetten, Babygewicht bis 40 kg, Alter ohne Einschränkungen.

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HINWEISE: doppelseitige Matratze, zwei nutzbare Seiten, Latexeinlage sollte alle paar Monate gewendet werden.

GARANTIE: 2 Jahre auf das Produkt, 5 Jahre auf die Matratzeneinlage
HÄRTE: ​​H2 (mittelhart)
HÖHE: 10 cm
MEDIZINPRODUKT: JA

Medizinprodukt der Klasse I gemäß den Anforderungen der Richtlinie 93/42 / EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte, geändert durch die Richtlinie 2007/47 / EG PE und R E vom 5. September 2007 und harmonisierte Normen: PN-EN ISO 14971: 2012, PN-EN 1041 A 1: 2013-12, PN-EN ISO 15523-1: 2012. und das Gesetz vom 20. Mai 2010 über Medizinprodukte (Gesetzblatt 2010 Nr. 107 Pos. 679) und die Verordnung über des Gesundheitsministers vom 12. Januar 2011 über grundlegende Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte (Gesetzblatt 2011 Nr. 16, Pos. 74). Die Produktkonformitätsbewertung wurde gemäß Nr. VII der Verordnung des Gesundheitsministers vom 12. Januar 2011 über die grundlegenden Anforderungen und Verfahren zur Bewertung der Konformität von Medizinprodukten durchgeführt.

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